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Die Stundung und was ihr wissen müsst?
Eine Stundung bedeutet, der Schuldner muss seine fällige Ratenzahlung zu einem neuen Termin erbringen. Das trifft selbstverständlich auch auf Einmalzahlungen zu.
Eine Stundung kann sowohl im öffentlichen Recht als auch im Zivilrecht vorkommen.
Eine Stundung darf niemals einseitig verkündet werden, sondern ist stets eine Angelegenheit zwischen Schuldner und Gläubiger und bedarf einer beiderseitigen Abmachung.
Der Gläubiger muss einer Stundung nicht zustimmen, er ist dazu in keiner Weise verpflichtet.
Es ist ein Entgegenkommen auf freiwilliger Basis. Trotz allem ist es für den Gläubiger die bessere Alternative einen Zahlungsaufschub zu gewähren.
Den Schuldner in Verzug kommen zu lassen ist für beide Seiten nicht lohnend.
Vorteile eines Gläubigers bei einer Stundung
Es muss kein Inkassounternehmen oder Gerichtsvollzieher damit beauftragt werden, Pfändungen auszuführen. Das erhöht die Chance später seine Ansprüche ganz oder größtenteils durchsetzen zu können.
Der Gläubiger kann sowohl im Zivilrecht als auch im öffentlichen Recht Zinsen für die Stundung verlangen.
Eine Stundung stoppt überdies auch eine Verjährung der Ansprüche.
Diese Verjährung beginnt mit dem Ablauftermin der Stundung. Damit dient eine Stundung auch in diesem Fall der Sicherung der Ansprüche.
Die Vereinbarung einer Stundung bedeutet im rechtlichen Sinne, dass ein Schuldenänderungsvertrag zustande gekommen ist (§ 311 BGB).
An den vorherigen Vertragsbedingungen ändert sich dadurch nichts, nur der Termin der Zahlungsfälligkeit ändert sich.
Obwohl, rechtlich gesehen keine bestimmte Form einer solchen Vereinbarung vorgeschrieben ist, wird fast immer aus Beweisgründen alles schriftlich festgehalten.
Voraussetzungen für Stundung
Im Normalfall wird dem Schuldner nur eine Stundung gewährt, wenn er seinem Gläubiger glaubhaft darlegen kann, aus welchen Gründen eine Stundung vonnöten ist.
Zudem muss er erklären und auch vorweisen können, zu welchem Termin die Ratenzahlungen fortgeführt werden oder die Schulden beglichen werden.
Bei Unternehmen sieht die Sache etwas anders aus. Kann zum Beispiel eine Firma ihre Kredite nicht mehr begleichen, aber beweisen, dass ein neuer Auftrag ins Haus steht, der den finanziellen Engpass beheben wird, dann stehen die Chancen auf eine Stundung in der Regel nicht schlecht. Die Chancen, dass die Stundung der Kreditraten gewährt werden, sind somit gegeben.
Firmen die aufgrund von höherer Gewalt oder Vandalismus unverschuldet vorübergehend in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, die aber bisher immer ihren finanziellen Verpflichtungen nachgekommen sind, werden bei Gläubigern mit dem Antrag auf Stundung zumeist ebenfalls Erfolg haben.
Ganz anders dagegen bei Firmen, die seit längerer Zeit ihren finanziellen Verpflichtungen nur unregelmäßig oder gar nicht mehr nachkommen können, in diesem Fall stößt man meist auf taube Ohren.
Ausnahme, man kann mit solider Planung nachweisen, dass man in absehbarer Zeit aus dieser Schieflage wieder rauskommt.
Stundung bei Steuerschulden
Auch der Fiskus kann eine Stundung gewähren, sofern der Steueranspruch dadurch nicht ernsthaft gefährdet ist.
Laut Abgabenordnung § 22 AO muss der Schuldner in diesem Fall eine Sicherheitsleistung erbringen.
Ob eine Stundung gewährt wird, hängt auch davon ab, ob eine Ablehnung für den Steuerschuldner eine erhebliche Härte zur Folge hätte?
Kann der Schuldner zum Beispiel durch Aufnahme eines Darlehens oder durch den Verkauf von Vermögenswerten seine Steuerschulden begleichen, liegt es im Ermessen des Finanzamtes, ob eine Stundung gewährt wird oder nicht?
Bringt die Steuerzahlung den Schuldner in erhebliche große Schwierigkeiten und sind seine Verhältnisse alles andere als günstig, dann wird in der Regel eine Stundung gewährt. Allerdings muss immer der Steuerschuldner nachweisen, dass eine erhebliche Härte besteht. Dazu sind Belege und Nachweise vorzulegen die beweisen, dass seine finanzielle Situation eine Stundung gerechtfertigt.
Wird einer Stundung zugestimmt, muss der Steuerschuldner mit einer Verzinsung seiner beim Finanzamt bestehenden Schulden rechnen.
Fazit: Was ist eine Stundung?
Eine Stundung ist oft das kleinere Übel als zum Beispiel eine Pfändung. Bei einer Pfändung zum Beispiel muss ein Gerichtsvollzieher damit beauftragt werden, diese auszuführen. Da der Gerichtsvollzieher dies nicht kostenfrei ausführt, muss diese Kosten vorab der Gläubiger bezahlen. Diese Kosten wird der Gläubiger vom Schuldner zurückfordern, ein großes Risiko für den Gläubiger auf seinen Kosten sitzen zu bleiben?