Was ist das Pfändungsschutzkonto?

Geld Sicherheit

Das Bankkonto, dass euch eure Gelder sichert

Innerhalb Europas stellt das sogenannte Pfändungsschutzkonto eine einzigartige Art der Dienstleistung dar. In der Form gibt es das Konto nämlich nur in der Bundesrepublik Deutschland. Die Abkürzung für das Pfändungskonto lautet P-Konto. Seine Bedeutung wuchs in den vergangenen Jahren immer stärker.

Insolvenz
Die Insolvenz bezeichnet die Situation, wenn ihr nicht mehr in der Lage seid eure Zahlungen an eure Gläubiger zahlen zu können. In diesem Fall beansprucht die Bank von euch Eigentum und eure restliche Gelder. Das P-Konto schützt euch vor totaler Armut und sichert euch einen Mindestbetrag.

Wichtig wird diese Kontoart für euch immer dann, wenn Ihr euch in finanziellen Engpässen beziehungsweise Schwierigkeiten befindet. Wenn euch ein Privatinsolvenzverfahren oder eine Pfändung droht, seid Ihr mit dem P-Konto stets auf der sicheren Seite. Eine Gehaltspfändung ist im Übrigen nicht mit einem Pfändungsschutzkonto gleichzusetzen, auch, wenn die Freibeträge die selben sind. Es gibt einige Gründe, weshalb das Pfändungsschutzkonto sowohl bei einer Privatinsolvenz als auch einer Gehaltspfändung die passende Lösung für euch darstellen kann.

Wozu dient ein Pfändungsschutzkonto?

Wenn ihr von einer Pfändung eures Kontos betroffen seid, könnt ihr durch ein Pfändungsschutzkonto maßgeblich profitieren. Durch das Konto wird ein gewisser Freibetrag geschützt, sodass dieser nicht gepfändet werden kann. Dabei gewährleistet die Bank, dass auf dem Konto stets ein gewisser Betrag erhalten bleibt, selbst, wenn ein legitimer Grund für eine Pfändung vorliegt. Daher macht ein Pfändungsschutzkonto immer dann besonders Sinn für euch, wenn euer Arbeitgeber bei einer Pfändung das Gehalt nicht direkt abführt. Wie bei der herkömmlichen Gehaltspfändung auch, gelten die Freibeträge hier pro Monat. Darüber hinaus ist es möglich, die Beträge zu erhöhen, wenn nachvollziehbare Gründe vorliegen.

Die Freibeträge des Pfändungsschutzkontos

Der Freibetrag für das Pfändungsschutzkonto liegt seit dem Sommer des Jahres 2017 bei einer Höhe von 1.133,80 Euro. Dies entspricht dem Freibetrag, der auch bei einer herkömmlichen Pfändung des Gehalts gilt. Die Summe entspricht dem Grundfreibetrag, welcher dafür sorgt, dass Ihr ein Leben mit dem nötigen Existenzminimum bestreiten könnt. Wenn ihr einen Ehepartner oder unterhaltspflichtige Kinder habt, erhöht sich der pfändungsfreier Anteil. Die sogenannte Pfändungstabelle ist für die exakte Berechnung der jeweiligen Pfändungssumme pro Monat relevant. Unter Einbeziehung der Anzahl an unterhaltspflichtigen Personen wird so für jede Gehaltsstufe die entsprechende Pfändungssumme festgelegt.

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Dass euer finanzielles Gut auch im Extremfall geschützt ist, nimmt vielen von euch eine Sorge weg. So braucht ihr vorerst nicht um eure Existenz zu bangen.

Wollt Ihr von einem Pfändungsschutzkonto Gebrauch machen, müsst Ihr die nachgewiesene und exakte Pfändungssumme an eure Bank kommunizieren. Durch diese wird dann der komplette pfändungsfreie Betrag vor einer Pfändung bewahrt. Wenn eine Pfändung ansteht, die über den Betrag, der per Gesetz vorgeschrieben ist, hinausgeht, muss diese durch eure Bank verhindert werden. Als pfändungsfrei kann nicht nur das Gehalt, sondern auch weitere Einnahmen deklariert werden. Beispielsweise zählen dazu Sozialleistungen, wie zum Beispiel das Kindergeld, welches stets zweckgebunden ist. So kann ein Freibetrag für das Pfändungsschutzkonto zu Stande kommen, der weit über den 1.133,80 Euro liegt.

Die Freibeträge und Regeln, die sich auf das Pfändungsschutzkonto beziehen, gelten nicht ausschließlich für eurer Gehalt, sondern auch für finanzielle Unterstützungen durch Dritte und weitere Sozialleistungen. Allerdings müsst ihr dabei beachten, dass es keine höheren Freibeträge als den Grundfreibetrag gibt. Solltet ihr weitere Leistungen wie Kindergeld beispielsweise erhalten, könnt ihr einen höheren Pfändungsschutz errichten.

Braucht es für ein Pfändungsschutzkonto eine gerichtliche Zustimmung?

In früheren Zeiten war es nötig, dass Ihr den Pfändungsschutz bei dem zuständigen Gericht beantragt. Durch das Pfändungsschutzkonto ist dies heute allerdings nicht mehr nötig. Jeder Verbraucher kann grundsätzlich von einem P-Konto Gebrauch machen. Geschützt ist der Grundfreibetrag dabei ohne Nachweis etwaiger Dokumente sowieso immer. Nur in Ausnahmefällen müsst Ihr weitere pfändungsfreie Beträge durch einen Gerichtsbeschluss nachweisen. Die unterschiedlichen Banken unterscheiden sich hier in ihren Vorgehensweisen allerdings zum Teil erheblich.

Wer sichert euch zusätzliche Freibeträge auf das Pfändungsschutzkonto?

Freibeträge, die zusätzlich den eigentlichen Grundfreibetrag übersteigen, könnt Ihr auf unterschiedliche Arten nachweisen. Anerkannte Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen, Steuerberater, Rechtsanwälte, Familienkassen, Sozialleistungsträger oder Arbeitgeber sind generell dazu befugt, euch solche Nachweise auszustellen. Allerdings gibt es dabei die Einschränkung, dass die erwähnten Stellen nicht dazu verpflichtet sind, euch eine derartige Bescheinigung auszustellen. Daher liegt die Pflicht immer bei euch selbst, euch eine entsprechende Bescheinigung ausstellen zu lassen. Bei der Anforderung solcher Bescheinigungen helfen euch verfügbare Musterbescheinigungen.

Quittung
Als Land der Bürokratie kommt ihr nicht daran vorbei, viel mit Blättern zu hantieren.

Wenn Ihr die benötigten Bescheinigungen nicht ausgestellt bekommt, gibt es noch einen anderen Weg, nämlich den über eine Vollstreckungsbehörde oder ein Vollstreckungsgericht. Diese Stellen sind auf euren Antrag hin dazu in der Lage, eine Bescheinigung darüber auszustellen, welcher Betrag pfändungsfrei verfügbar sein sollte. Allerdings ist dies nur möglich, wenn in eurem Fall zum Großteil öffentliche Gläubiger betroffen sind. Wenn die Bank eingereichte Nachweise von anderen Stellen nicht akzeptieren möchte, könnt Ihr diesen Weg ebenfalls bestreiten. Akzeptiert sind allerdings Nachweise nicht, die Behörden oder Gerichte ausstellen.

Wie könnt ihr ein P-Konto eröffnen?

Ein Konto wird nicht automatisch zu einem Pfändungsschutzkonto. Um ein P-Konto zu erhalten müsst Ihr also selbst aktiv werden. Es besteht die Möglichkeit, dass Ihr ein bestehendes Konto in ein P-Konto umwandelt. Es ist darüber hinaus auch möglich, direkt zu Beginn ein neues Girokonto als Pfändungsschutzkonto zu eröffnen. Per Gesetz sind die Banken dazu verpflichtet, euch das P-Konto generell anzubieten.