P-Konto bei der Degussabank

Degussa bank

So beantragt ihr ein Pfändungsschutz Konto

Ihr habt ein Girokonto bei der Degussa Bank AG und und würdet Euer Konto gerne vor einer Pfändung schützen? Natürlich könnt ihr auch unabhängig ein P-Konto einrichten. Hier erfährt ihr alles über das Pfändungsschutzkonto und wie Ihr es beantragt.

Was ist ein P-Konto? Wozu ist ein Pfändungsschutzkonto sinnvoll?

Wenn Rechnungen nicht bezahlt werden, kann es zu einer Zwangsvollstreckung kommen. Bei einer Kontopfändung kommen die Schuldner nicht mehr an ihr Konto und das Guthaben kann vollständig gepfändet werden. Um im Falle einer drohenden Pfändung weiterhin seine Lebenshaltungskosten decken zu können, empfiehlt es sich, ein Pfändungsschutzkonto einzurichten. Ein P-Konto kann eine Pfändung nicht verhindern, aber der Schuldner kann über den monatlichen pfändungsfreien Betrag verfügen. Der aktuelle Pfändungsfreibetrag liegt bei 1.178,59 Euro monatlich und dient der Sicherung des Existenzminimums. Bei Unterhaltspflicht erhöht sich der monatliche Freibetrag. Ein P-Konto wird nur als Guthabenkonto bei den Banken geführt. Jeder kann ein P-Konto einrichten, es ist dafür nicht erforderlich, dass eine Pfändung bevorsteht.

Anleitung zur Einrichtung eines P-Kontos bei der Degussa Bank Ag

Wenn Ihr schon ein Girokonto bei der Degussa Bank habt, dann könnt ihr es in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln. Dafür müsst Ihr ein Formular der Degussa Bank ag ausfüllen, dass Ihr ein pfändungsfreies Konto wünscht. Die Bank ist gesetzlich dazu verpflichtet ein Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln. Für die Umwandlung darf die Bank keine Gebühren erheben. Falls Ihr vorher ein kostenloses Girokonto hattet, wird das P-Konto Gebühren kosten. Die monatlichen Gebühren betragen pauschal 12,50 Euro. Darin enthalten ist die Kartengebühr, die Porto-Versandkostenpauschale für Kontoauszüge sowie die Kosten für manuell zu erfassende Aufträge.

Bei einer Kontopfändung liegen die Nerven häufig blank. Das P-Konto schützt das Notwendigste an Ausgaben wie Miete und Lebenshaltungskosten.

Noch kein Konto? Beantragt das Basiskonto

Ihr habt noch kein Konto bei der Degussa Bank? Vielleicht habt Ihr sogar Angst, aufgrund von Schulden kein Girokonto zu bekommen? Dann beantragt Ihr am besten das gesetzliche Basiskonto der Degussa Bank.
Dafür müsst Ihr das Formular „Antrag auf Abschluss eines Basiskontovertrages“ ausfüllen.

Das ausgefüllte Formular wird zusammen mit Euren Legitimationspapieren (Personalausweis) persönlich in einem Bank-Shop der Degussa Bank eingereicht. In dem Bank-Shop erfolgt die persönliche Identifikation.
Wenn die Antragsunterlagen einwandfrei sind, bekommt ihr ein Eröffnungsformular für das Basiskonto. Dieses bekommt Ihr entweder direkt im Bank-Shop oder per Post zugeschickt. Da der „Antrag auf Abschluss eines Basiskontovertrages“ gründlich von der Bank geprüft wird, kann es bis zu 10 Werktage dauern, bis Ihr das Eröffnungsformular bekommt. Dasselbe gilt im Fall einer Ablehnung, auch diese wird spätestens nach 10 Werktagen mitgeteilt.
Wenn Ihr das Eröffnungsformular abgegeben habt, erhält Ihr nach wenigen Tagen die Kontoeröffnungsbestätigung. Zeitnah könnt Ihr Euch die Maestro-/GiroCard und PIN im Bank-shop abholen.
Nach der erfolgreichen Eröffnung könnt Ihr das Basiskonto in ein P-Konto umwandeln. Dafür müsst Ihr einen Antrag ausfüllen, dass das Konto als Pfändungsschutzkonto geführt werden soll.

Fazit

Wer von einer Kontopfändung bedroht ist, sollte immer darüber nachdenken, ein P-Konto zu beantragen. Wenn Ihr Kunden bei der Degussa Bank seid, funktioniert eine Umwandlung unkompliziert. Länger dauert es als Neukunde, da die Bank die Daten und den Antrag eingehend prüft. Doch der Aufwand lohnt sich, da Ihr mit dem P-Konto auch bei einer Pfändung abgesichert seit und über Euer Konto verfügen könnt.