Rechnung nicht bezahlt – Was passiert danach?

Rechnung nicht bezahlt – Was passiert danach?
Auf Rechnung zu bezahlen, das ist für viele Verbraucher ein bequemes und sicheres Zahlungsmittel. Ihr erhaltet die Ware, bevor ihr den erforderlichen Geldbetrag bezahlen müsst. Dieses Verfahren verspricht eine hohe Sicherheit. Beispielsweise habt ihr den Vorteil, schon vor Bezahlung vom Kauf zurücktreten und die Ware zurückgeben zu können.
Einigen Verbrauchern, die vor allem online Einkaufen, flattert das ein oder andere Mal auf eine nicht bezahlte, offene Rechnung hin schon mal eine Zahlungserinnerung ins Haus. Was hat das für Folgen bzw. wie soll mach richtig damit umgehen?

Zahlungserinnerung: der maßgebliche Zeitpunkt des Zahlungsverzugs

Die erste Zahlungserinnerung stellt rechtlich gesehen bereits ein so genanntes In-Verzug-Setzen dar. Das bedeutet, dass der Verbraucher seiner Pflicht nicht nachgekommen ist, die gekaufte Ware zum fälligen Zeitpunkt zu bezahlen, nämlich innerhalb des vereinbarten Zahlungsziels.
Falls kein Zahlungsziel vereinbart wurde, ist der offene Betrag nach dem Gesetz innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt zu bezahlen. Zahlt der Verbraucher nicht innerhalb dieser Frist, kommt er nach deren Ablauf automatisch in Verzug. Das bedeutet, dass der Verkäufer hierfür nicht einmal eine Mahnung verschicken muss.

Die zweite Mahnung weist in aller Regel deutlicher auf den Zahlungsverzug hin, ist aber keine Pflicht des Verkäufers, da der Verbraucher sich bereits im Verzug mit der Bezahlung befindet.

Ihr habt eine Mahnung erhalten und seid im Zahlungsverzug – Was nun?

Wenn man eine, oder sogar schon die zweite Zahlungserinnerung erhalten hat, sollte man versuchen, die nicht bezahlte Rechnung zügig zu begleichen, um weitere Kosten zu vermeiden.
Der Verkäufer hat nämlich das Recht, die Kosten für den Verzug gegen euch geltend zu machen. Zum einen sind das Verzugszinsen, die er für den fehlenden Betrag verlangen kann. Er kann auch den Mehraufwand geltend machen, der ihm durch das Mahnen entstanden ist. Üblicherweise hat jeder Verkäufer hierfür einen festgesetzten Betrag, der die Unkosten des erhöhten Verwaltungsaufwands decken soll.

Tipp: Bezahlen statt Warten

Um unnötige Mehrkosten zu vermeiden, solltet ihr versuchen, spätestens nach der ersten Zahlungserinnerung den nicht bezahlten Betrag zu begleichen. Die schickt der Verkäufer aus Kulanzgründen meist noch auf eigene Kosten. Wer aber wartet und hofft, keine weiteren Mahnbriefe zu erhalten, riskiert im schlechtesten Fall ein gerichtliches Mahnverfahren, bei dem mit weit mehr Kosten zu rechnen sein wird.